AGB DER MEISTER MODELLBAUMANUFAKTUR GMBH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINDUNGEN

 

Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge mit der Firma „Meister Modellbaumanufaktur GmbH“, nachfolgend Meister genannt, einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sind für die Meister Modellbaumanufaktur GmbH erst verbindlich, wenn diese schriftlich durch die Meister Modellbaumanufaktur GmbH bestätigt wurden. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen und Leistungen der Meister Modellbaumanufaktur GmbH liegen den nachfolgenden Bedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Verkaufsbedingungen von Meister gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Meister Modellbaumanufaktur GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, insbesondere etwaige Einkaufsbedingungen, sind für die Meister Modellbaumanufaktur GmbH unverbindlich, auch wenn die Meister Modellbaumanufaktur GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Meister Modellbaumanufaktur GmbH zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, sind schriftlich niederzulegen.

Angebot und Bestellung

  1. Alle Bestellungen und Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung, mangels einer solchen spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber, rechtswirksam.
  1. Die Angebote der Meister Modellbaumanufaktur GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Meister Modellbaumanufaktur GmbH bezeichnet diese ausdrücklich als verbindlich. Soweit die Meister Modellbaumanufaktur GmbH ein ausdrücklich verbindliches Angebot abgegeben hat, hält sich die Meister Modellbaumanufaktur GmbH an die hierin enthaltenen Preise 14 Tage ab Zustellung des Angebots gebunden. Die Abrechnung für Kostenvoranschläge und Recherche erfolgt mit einem Sundenverechnungsatz von 54,62 € netto. Diese Aufwandsentschädigung wird bei Auftragsbestätigung gutgeschrieben.
  1. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind maßgeblich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht aufgeführt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bei unvorhersehbarer Neueinführung oder Erhöhung von Steuern oder sonstigen Lasten, insbesondere der Versand- und Frachtkosten nach Geschäftsabschluss, ist die Meister Modellbaumanufaktur GmbH berechtigt, diese Erhöhung dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.
  1. Der Auftraggeber hat bei Lieferung, die von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH ausgeführt wird, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Bestimmungen (insbesondere Absicherung gegen elektrische Überspannung oder Beachtung behördlicher Bestimmungen), die zum Anschluss und Betrieb von Geräten beachtet werden müssen, eingehalten werden.
  1. Die technischen Daten unserer Werbeunterlagen, wie z.B. Kataloge, Listen, Website und Zeichnungen sind sorgfältig erstellt, Irrtümer sind vorbehalten. Das gleiche gilt für alle Daten der Verkaufsunterlagen. Diese Angaben stellen jedoch keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Meister Modellbaumanufaktur GmbH.
  1. Die an den Interessenten übergehenden Unterlagen, wie Zeichnungen Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur wirksamen Erteilung des Auftrages Eigentum von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern. Der Interessent ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.
  1. Alle technischen Änderungen behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor. Die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen sind nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine technischen oder Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen.

Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise für gewerblich tätige netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma Meister Modellbaumanufaktur GmbH fakturiert in Euro, wobei die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise rechtswirksam sind. Die Preise gelten ab Lager ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Ist ein Aufbau und eine Montage beim Auftraggeber vereinbart, wird diese von Meister zuzüglich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.
  1. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  1. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Meister Modellbaumanufaktur GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck auf ein Konto von Meister gutgeschrieben wird. Kosten und Steuern, die mit der Einlösung von Wechseln anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  1. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers wird eine Zahlung, die er im Hinblick auf eine andere Verbindlichkeit vornimmt, zunächst zur Tilgung der Verbindlichkeit verwendet, mit der er sich in Verzug befindet.
  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH anerkannt wurden.

Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die Fertigstellung abgeschlossen ist. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Lieferungen werden von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind erlaubt und können in Rechnung gestellt werden.
  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik, behördliche Anordnung), auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten, hat die Meister Modellbaumanufaktur GmbH nicht zu vertreten. Auch hat die Meister Modellbaumanufaktur GmbH nicht zu vertreten, wenn die Lieferanten nicht beliefert werden (Nichtverfügbarkeit der Leistung). In diesen Fällen ist die Meister Modellbaumanufaktur GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Meister Modellbaumanufaktur GmbH kann vom Vertrag ganz oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages zurücktreten, wenn die Behinderung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und zum Zeitpunkt des Liefertermins noch auf unbestimmte Zeit andauert.

Gefahrübergang-Versand/Verpackung

  1. Verladung und Versand erfolgen – auch wenn Aufbau und eine Montage durch Meister beim Auftraggeber vereinbart ist – unversichert auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die Meister Modellbaumanufaktur GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  1. Die Meister Modellbaumanufaktur GmbH nimmt Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  1. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH nicht möglich ist oder seitens des Auftraggebers nicht gewünscht wird, kann die Meister Modellbaumanufaktur GmbH die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

Gewährleistung und Haftung

  1. Mängelansprüche des Herstellers bestehen nur, wenn der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Um die Mangelfreiheit technischer Geräte, festzustellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, sie unverzüglich einem Testlauf zu unterziehen und in Gebrauch zu nehmen. Evtl. Mängel müssen vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wartungs- und Verwendungsanweisungen zu befolgen. Er darf des weiteren keine Änderungen an den Waren vornehmen. Dier Meister Modellbaumanufaktur GmbH haftet nicht für Qualitätsabweichungen. Der Nachweis, dass die Qualitätsabweichung der Modelle/Ware nicht auf der Nichtbefolgung der Wartungs- und Verwendungsanweisungen beruht, bleibt beim Auftraggeber.
  1. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware, es sei denn, die Meister Modellbaumanufaktur GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Die Verpflichtungen sind ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH herrühren.
  1. Die Haftung für Spätfolgen unter Anwendung eines von Meister gelieferten technischen Gerätes ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren oder Muster bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH zu verpfänden oder zur Sicherung zu übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dritten Personen gegenüber das Eigentumsrecht von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH geltend zu machen und die Meister Modellbaumanufaktur GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzten, wenn von dritter Stelle Ansprüche auf die Ware erhoben werden bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
  1. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z.B. Zahlungsverzug, hat die Meister Modellbaumanufaktur GmbH das Recht, die Ware sicher zu stellen, Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sollte die Meister Modellbaumanufaktur GmbH die Ware sicherstellen, ist die Meister Modellbaumanufaktur GmbH berechtigt, die Ware nach der Sicherstellung zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH mit den vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

Geheimhaltung/Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erteilt der Meister Modellbaumanufaktur GmbH das einfache Nutzungsrecht mit dem Projekt/Modell/Ware und dem Firmenlogo zu werben. Der Einsatzzweck ist beschränkt auf die Eigenwerbung und gilt nicht für etwaige Partnerunternehmen und Kooperationen mit anderen Unternehmen. Für Informationen (Konstruktionszeichnungen ect.), die einer entsprechenden Geheimhaltung unterliegen, bedarf es einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Meister Modellbaumanufaktur GmbH.
    An Entwürfen, Konstruktionszeichnungen, Fotos und Berechnungen behält sich die Meister Modellbaumanufaktur GmbH ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Hiervon sind Informationen, Fotos und Zeichnungen ausgenommen, die bereits veröffentlich oder öffentlich zugänglich sind.

Konstruktionsdaten - Überlassung von Originalen (offene Daten)

  1. Eine Überlassung von Originalen Konstruktionsdateien (offene CAD oder Visualisierungs-Dateien) ist im Einzelfall gegen zusätzliche Honorierung, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  2. Die Herausgabe wie auch immer gearteter offener Dateien (Originale) ist generell kein Vertragsbestandteil und bedarf gesonderter Vereinbarungen, die zwingend schriftlich niederzulegen sind.  Die Zuschlagshöhe für die Überlassung von Originalen oder offenen Dateien ist mit mind. dem dreifachen der eigentlichen Vergütung anzusetzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der Meister Modellbaumanufaktur GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Meister Modellbaumanufaktur GmbH und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz von der Meister Modellbaumanufaktur GmbH. Die Meister Modellbaumanufaktur GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen.
  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

MEISTER MODELLBAUMANUFAKTUR GmbH
Brucker Straße 15
93149 Nittenau

E-Mail: info@meister-modellbaumanufaktur.de